Verfahren auf Löschung von Zubehörwohnungseigentum präjudiziell für Entscheidung über Neufestsetzung der Nutzwerte

Im Verfahren auf Neufestsetzung der Nutzwerte gem. § 9 Abs. 1 Z 1 WEG und § 10 Abs. 1 WEG 2002 ist die Entscheidung in einem parallelen Verfahren aufgrund einer Klage auf Löschung der Eintragung eines Zubehörwohnungseigentums (hier: eines Gartens) präjudiziell. (LGZRS Wien, 39R 38/16a, B v. 30.11.2016): Nach herrschender Rechtsprechung (etwa 5 Ob 227/01w MietSlg 53.500) soll die Rechtskraft des Nutzwertfestsetzungsbeschlusses durch eine Neufestsetzung nur im unbedingt notwendigen Ausmaß durchbrochen werden (vgl. dazu auch T. Hausmann aaO, § 9 Rz 25 und 61). Dieser Rechtssatz ist dahingehend zu ergänzen, dass die Nutzwertfestsetzung gemäß § 9 Abs 2 Z 1 und Abs 3 WEG tunlichst in einem einzigen Verfahren erfolgen sollte, um in weiterer Folge einen der materiellen Rechtslage entsprechenden Grundbuchsstand herzustellen (vgl. dazu 5 Ob 29/08p):

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